Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rundel Mineralölvertrieb GmbH Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (Stand 01.Januar 2022)

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1. Allgemeines:

Diesen und allen künftigen Angeboten und Vereinbarungen liegen ausschließlich diese Verkaufs- und Lieferbedingungen zugrunde. Die Unwirksamkeit einer oder eines Teils einer Klausel berührt den andern Teil der Klausel(n) nicht.

2. Preise, Zahlung und Steuern:

Es gelten die vereinbarten Preise und Zahlungsziele. Sofern nicht ausdrücklich ein Festpreis vereinbart wurde, behalten wir uns das Recht vor, wenn nach Abschluss des Vertrages Änderungen von Abgaben oder Steuern (z.B. Umsatz- oder Energiesteuer) eintreten, unsere Preise für zukünftige Lieferungen im Umfang der eingetretenen Änderung anzupassen, wenn die preislichen Auswirkungen nicht anderweitig ausgeglichen werden können. Ist der Käufer Verbraucher, gilt die vorstehende Regelung nur dann, wenn die Lieferfrist nach Abschluss des Vertrages mehr als vier Monate beträgt. Bei vom Käufer zu vertretenden Minderabnahmen behalten wir uns das Recht vor, die erhöhten Frachtkosten entsprechend weiter zu belasten. Der Käufer ist für die Verwendung der Ware zum vorgesehenen und steuer- und zollrechtlich zulässigen Zweck sowie dafür verantwortlich, dass bei unversteuerten Lieferungen der steuerliche Empfänger über die erforderliche zoll- amtliche Erlaubnis verfügt. Er haftet für Steuer- und Zollabgaben, die wir aufgrund bestimmungswidriger Verwendung der Ware oder fehlender zollamtlicher Erlaubnisse zahlen müssen.

3. Lieferung und Versand:

Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Käufer zumutbar, insbesondere die Teillieferung verwendbar und die Restbelieferung sichergestellt ist. Die für die Preisberechnung maßgebende Maß- oder Gewichtsfeststellung erfolgt an unseren Lieferstellen. Verlangt der Käufer bahnamtliche Verwiegung auf der Abgangsstation, so erfolgt dies auf seine Kosten. Die Wahl des Versandweges und der Versandart erfolgt durch uns. Wir werden uns bemühen, Wünsche des Käufers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des Käufers.

4. Lieferstörungen und Teillieferungen:

Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Lieferfristüberschreitungen von Vorlieferanten, Rohstoff- oder Energiemangel, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung und Verkehrsstörungen sowie staatliche Maßnahmen befreien, sofern wir diese Umstände nicht zu vertreten haben, für die Dauer der Störung und den Umfang ihrer Auswirkung von der Verpflichtung zur Leistung. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Leistungs- fristen um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Wir sind berechtigt, innerhalb angemessener Frist die ausgefallenen Mengen nachzuliefern, soweit die Teillieferung für den Käufer verwendbar und daher von Interesse ist. Sollten wir unverschuldet aus den in Satz 1 genannten Gründen auch zu Teillieferungen nicht in der Lage sein, können wir vom Vertrag zurücktreten. Wir werden den Käufer hierüber unverzüglich informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.

5. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht:

Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Ist der Käufer Verbraucher kann dieser ein Zurückbehaltungsrecht für Ansprüche aus dem- selben Vertragsverhältnis wie die aufrechenbare Forderung ohne die zusätzlichen Voraussetzungen des Satzes 1 geltend machen. Rechte des Käufers im Fall mangelhafter Lieferung sowie die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleiben von den vorstehenden Regelungen in Ziffer 5 unberührt.

6. Eigentumsvorbehalt:

Das Eigentum an den gelieferten Waren geht erst mit völliger Bezahlung des Kaufpreises, einschließlich der Umsatzsteuer, auf den Käufer über. Ist der Käufer Unternehmer gelten die nachfolgenden Regelungen ergänzend: Besteht mit dem Käufer eine laufende Geschäftsverbindung, bleibt das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren („Vorbehaltsware“) bis zur Bezahlung seiner gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung vorbehalten. Im Fall der Weiterveräußerung der Ware vor der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises (einschl. Umsatzsteuer) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber an uns ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Ware treten oder sonst hinsichtlich der Ware entstehen, wie z. B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, uns seine Forderungen gegen Dritte aus Weiterveräußerung einzeln nachzuweisen und den Erwerbern die erfolgte Abtretung bekannt zu geben, mit der Aufforderung, an uns zu zahlen. Wir sind jederzeit berechtigt, die Erwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und selbst die Einziehung der Forderungen vorzunehmen. Soweit der Käufer die Forderung selbst einzieht, hat er die eingezogenen Beträge sofort an uns abzuführen. Zu einer anderweitigen Abtretung ist der Käufer nicht befugt. Von Pfändungen und anderweitigem Zugriff Dritter, durch welche unsere Sachen oder Rechte betroffen werden, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Wird die Vorbehaltsware mit einer Sache des Käufers verbunden oder vermischt, die als Hauptsache anzusehen ist (§ 947 Abs. 2 BGB), überträgt der Käufer uns anteilsmäßig Miteigentum an dieser Sache und wird das entstandene Miteigentum an der Sache für uns treuhänderisch verwahren.

7. Leihgebinde und Umschließungen:

Leihgebinde bleiben Eigentum des Verkäufers; sie dürfen – ohne anders lautende ausdrückliche Genehmigung – nur zum Transport und zur Lagerung der von uns gelieferten Waren verwendet werden. Der Käufer hat ihm überlassene Umschließungen (insbesondere Tankwagen, Kesselwagen und Tankschiffe) unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden, fachgerecht zu entleeren und in sauberem Zustand an die Rücklaufadresse fracht- und spesenfrei zurückzusenden; anderenfalls hat er die Überliege- oder Standgelder und Umschließungsmieten zu zahlen. Wir sind berechtigt, Umschließungen auf Kosten des Käufers Instandsetzen zu lassen. Darüber hinausgehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Käufer ist verpflichtet, von ihm bereitgestellte Umschließungen auf ihre Eignung und Sauberkeit zu prüfen und für deren Eignung/Sauberkeit verantwortlich. Der Käufer haftet für jede schuldhafte Beschädigung/Verlust der ihm oder einem von ihm benannten Dritten überlassenen Leihgebinde und Umschließungen vom Tage ihres Versandes bis zur Rückgabe bei der von uns genannten Rücklaufadresse.

8. Gewährleistung und Haftung:

Gegenüber Unternehmern als Käufer gilt:
Liefergegenstand mit offensichtlichen Mägeln oder anderen Mängeln, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, gelten als vom Käufer genehmigt, wenn uns nicht binnen vier Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Alle anderen Mängel hat der Käufer binnen sieben Werktagen ab dem Zeitpunkt zu rügen, in dem sich der Mangel zeigte. Sie sind zur Mitwirkung an einer Probenentnahme verpflichtet. Bei Lieferung mangelhafter Ware besteht lediglich Anspruch auf Ersatzlieferung. Ist diese gleichfalls mangelhaft, kann der Käufer nach seiner Wahl eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder vom Kauf zurücktreten. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstands an den Käufer.

Gegenüber Unternehmern und Verbrauchern gilt:

Für den konkreten und ordnungsgemäßen Einsatz, die Verwendung und die Lagerung der gelieferten Ware ist der Käufer verantwortlich. Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit, soweit es sich nicht um eine Verletzung einer Pflicht handelt, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf deren Einhaltung der Käufer vertrauen darf („vertragswesentliche Pflichten“).
Beruht ein Schaden auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer vertrags- wesentlichen Pflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung (i) für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, (ii) nach dem Produkthaftungsgesetz, (iii) wegen der Übernahme einer Garantie und/oder wegen (iv) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

9. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht:

Für den Fall, dass der Käufer Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Recht ist, ist Gerichtsstand Singen (Sitz des Verkäufers). Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung, jedoch unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Beim Heizölkauf besteht das gesetzliche Widerrufsrecht nicht, weil auf Verträge über die Lieferung von Heizöl der Ausschlussgrund des § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB anwendbar ist. Verbraucher können ihre auf Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung also nicht widerrufen. Der Preis der Ware hängt von Schwankungen auf dem Finanzmarkt ab, auf die der Unternehmer (Heizölhändler) keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können. Für gewerblich handelnde Käufer besteht generell kein Widerrufsrecht.

Hinweise zu Bonitätsabfragen:
Soweit es erforderlich ist, weil wir in Vorleistung treten und daher ein Zahlungsausfall möglich ist, führen wir sowohl vor Beginn des Vertrages als auch jederzeit während der Laufzeit, insbesondere bei Zahlungsverzug, eine Bonitätsprüfung durch. Dazu übermitteln wir den Käufernamen, Kontaktdaten und ggf. das Geburtsdatum, soweit schutzwürdige Interessen des Käufers nicht entgegenstehen, und verwenden die erhaltenen Informationen über die statistische Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls für eine abgewogene Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses. Wir löschen die Daten einer Bonitätsauskunft, wenn wir sie nicht mehr als Entscheidungshilfe benötigen. Rechtsgrundlage für das Einholen einer Bonitätsauskunft ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f) DSGVO mit unserem berechtigten Interesse, nur dann in Vorleistung zu treten, wenn wir uns von einer guten Bonität überzeugt haben. Das schutz- würdige Interesse des Käufers, dass die Daten nicht zu diesem Zweck verwendet werden, überwiegt demgegenüber in der Regel nicht, da der Käufer mit einer Bonitätsabfrage im Vorfeld unseres Vertrags bzw. während der Laufzeit eines Vertrags üblicherweise rechnen kann. Rechtsgrundlage ist außerdem Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) DSGVO, soweit der Käufer uns eine Einwilligung erteilt hat. Im Übrigen verweisen wir auf unser Informationsblatt zum Datenschutz.

Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen zum ratenkauf by easyCredit


9.1. Geltungsbereich und allgemeine Nutzungsbedingungen

Die nachfolgenden ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) gelten zwischen Ihnen und dem Händler für alle mit dem Händler geschlossenen Verträge, bei denen der ratenkauf by easyCredit (im folgenden Ratenkauf) genutzt wird. Die ergänzenden AGB haben im Konfliktfall Vorrang vor anderslautenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers. Ein Ratenkauf ist nur für Kunden möglich, die Verbraucher gem. § 13 BGB sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben.

9.2. Ratenkauf

Für Ihren Kauf stellt Ihnen der Händler mit Unterstützung der TeamBank AG Nürnberg, Beuthener Straße 25, 90471 Nürnberg (im folgenden TeamBank AG) den Ratenkauf als weitere Zahlungsmöglichkeit bereit. Der Händler behält sich vor, Ihre Bonität zu prüfen. Die näheren Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Ratenkauf-Datenschutzhinweis in der Bestellstrecke. Sollte aufgrund nicht ausreichender Bonität oder des Erreichens der Händler-Umsatzgrenze die Nutzung des Ratenkaufs nicht möglich sein, behält sich der Händler vor, Ihnen eine alternative Zahlungsmöglichkeit anzubieten. Der Vertrag über einen Ratenkauf kommt zwischen Ihnen und dem Händler zustande. Es erfolgt keine Auszahlung, sondern mit dem Ratenkauf entscheiden Sie sich für eine Abzahlung des Kaufpreises in monatlichen Raten. Über eine fest vereinbarte Laufzeit sind dabei monatliche Raten zu zahlen, wobei die Schlussrate unter Umständen von den vorherigen Ratenbeträgen abweicht. Das Eigentum an der Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung vorbehalten. Die bei Nutzung des Ratenkaufs entstanden Forderungen werden im Rahmen eines laufenden Factoringvertrages vom Händler an die TeamBank AG abgetreten. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die TeamBank AG geleistet werden. Abgesehen von der allgemeinen Gewerbeaufsicht unterliegt der Händler keiner Aufsicht durch eine Aufsichtsbehörde. Beschwerden können Sie per Brief oder eMail an den Händler richten.

9.3. Ratenzahlung per SEPA-Lastschrift

Durch das mit dem Ratenkauf erteilte SEPA-Lastschriftmandat ermächtigen Sie die TeamBank AG, die durch den Ratenkauf zu entrichtenden Zahlungen, von Ihrem im Bestellprozess angegebenen Girokonto bei dem dort angegebenem Kreditinstitut durch eine SEPA-Lastschrift einzuziehen. Der Einzug erfolgt frühestens zum angegebenen Datum der Pre- Notifikation/Vorabankündigung. Ein späterer, zeitnaher Einzug kann erfolgen. Wenn zwischen der Pre-Notifikation und dem Fälligkeitsdatum eine Verringerung des Kaufpreisbetrags erfolgt (z.B. durch Gutschriften), so kann der abgebuchte Betrag von dem in der Pre-Notifikation genannten Betrag abweichen. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass zum Zeitpunkt der Fälligkeit Ihr Girokonto über eine ausreichende Deckung verfügt. Ihr Kreditinstitut ist nicht verpflichtet die Lastschrift einzulösen, falls eine ausreichende Deckung des Girokontos nicht gegeben ist. Sollte es mangels erforderlicher Deckung des Girokontos, wegen eines unberechtigten Widerspruchs des Kontoinhabers oder aufgrund des Erlöschens des Girokontos zu einer Rücklastschrift kommen, geraten Sie auch ohne gesonderte Mahnung in Verzug, es sei denn, die Rücklastschrift resultiert aus einem Umstand, den Sie nicht zu vertreten haben. Von Ihrem Kreditinstitut der TeamBank AG berechnete Kosten für eine von Ihnen verschuldete Rücklastschrift kann die TeamBank AG Ihnen gegenüber als Schaden geltend machen und ist von Ihnen zu erstatten. Ihnen bleibt der Nachweis eines geringeren oder gar keines Schadens bei der TeamBank AG vorbehalten. Befinden Sie sich in Verzug, ist die TeamBank AG berechtigt für jede Mahnung eine angemessene Mahngebühr oder Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Aufgrund der hohen Kosten, welche mit einer Rücklastschrift verbunden sind, bitten wir Sie im Falle eines Rücktritts vom Kaufvertrag, einer Retoure oder einer Reklamation, der SEPALastschrift nicht zu widersprechen. In diesen Fällen erfolgt in Abstimmung mit dem Händler die Rückabwicklung der Zahlung durch Rücküberweisung des entsprechenden Betrags oder durch eine Gutschrift.

Punkt 10 als PDF downloaden

Ihr Kontakt zu uns:

Rundel Mineralölvertrieb GmbH
Güterbahnhof 4
78224 Singen

Telefon: +49 (0) 7731 - 98 88 0
Telefax: +49 (0) 7731 - 98 88 19

Notrufnummer:

+49 (0) 7731 - 98 88 18

Tankstelle:

24h Kartenbetrieb

Büro-Öffnungszeiten:

Montag - Freitag:
07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr

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